Kriterien für Mitgliedschaft

20.09.2025 · Redaktion Pflegeverband

Kriterien für Mitgliedschaft

Mitglieder verpflichten sich auf überprüfbare Qualitäts-, Transparenz- und Compliance-Standards. Ziel ist eine verlässliche, menschenwürdige Versorgung bei klaren Prozessen und offener Kommunikation.

1. Aufnahmevoraussetzungen

  • Einrichtungs-/Unternehmensform: Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, Tagespflege, Betreutes Wohnen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Beratungsstellen mit Bezug zur Pflege.
  • Rechtskonformität: Anerkennungen, Zulassungen und Konzessionen liegen vor; Aufsichts- und Prüfberichte werden auf Anfrage vorgelegt.
  • Datenschutz & IT-Sicherheit: Prozesse nach geltendem Recht; Meldestelle und Verantwortlichkeiten benannt.

2. Qualitätsmanagement

  • QM-System mit dokumentierten Prozessen (Pflegeplanung, Medikation, Hygiene, Notfallmanagement, Beschwerdewesen).
  • Fort- und Weiterbildung mit jährlicher Planung und Nachweisführung.
  • Risikomanagement inkl. Sturz-, Dekubitus-, Dehydratations- und Medikationssicherheit.

3. Personal & Arbeitsbedingungen

  • Qualifikationsnachweise, Einarbeitungskonzepte, Dienstplanung mit Ausfallkonzept.
  • Arbeitsschutz, Gesundheitsprävention, Supervision/Teamreflexion.

4. Kommunikation & Teilhabe

  • Verständliche Informationen für Bewohnende, Angehörige und Betreuende.
  • Beschwerdewege, Feedback-Auswertung und Rückmeldungen innerhalb definierter Fristen.

5. Transparenz & Ethik

  • Offenlegung relevanter Kooperationen; klare Trennung von Information und Werbung.
  • Ethikleitlinien (z. B. Umgang mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen, Palliative Care, Demenz).

6. Verfahren

  1. Anfrage über Mitglied werden mit Basisangaben.
  2. Eigencheck anhand einer Kriterienliste (Nachweise upload/Link).
  3. Prüfung der Unterlagen, ggf. Rückfragen oder Online-Gespräch.
  4. Aufnahmebeschluss und Onboarding (Siegel-Nutzung, Profil, Ansprechpersonen).
  5. Jährliches Review (Stichproben, Kennzahlen, Fortbildungsstand).
Hinweis: Das Qualitätssiegel darf nur nach erfolgreicher Prüfung und innerhalb der vereinbarten Nutzungsrichtlinien geführt werden.

7. Pflichten der Mitglieder

  • Einhaltung der Kriterien und unverzügliche Mitteilung bei erheblichen Änderungen.
  • Mitwirkung bei Rückfragen und Stichproben.
  • Redliche Kommunikation gegenüber Bewohnerinnen, Bewohnern und Öffentlichkeit.

Kontakt

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