Kern der Nachricht: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat erstmals eine Liste zugelassener digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) veröffentlicht. Damit können Pflegebedürftige und Angehörige Apps und digitale Tools offiziell über die Pflegeversicherung erstattet bekommen.
Beispiele zugelassener Anwendungen
- Trainings-Apps für Mobilität, Gedächtnis und Alltagskompetenzen.
- Kommunikations-Tools für Angehörige und Pflegedienste.
- Assistenzsysteme mit Erinnerung an Medikamente oder Trinkmengen.
Finanzierung: Pro Monat stehen bis zu 50 € für DiPA bereit. Anbieter rechnen direkt mit den Pflegekassen ab. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.
Praktische Nutzung: Einrichtungen und Angehörige müssen Technik, Datenschutz und Alltagstauglichkeit prüfen. Erste Rückmeldungen aus Pilotregionen zeigen: Motivation steigt, aber Support und Schulung sind entscheidend.
Fazit: Mit der Liste ist ein wichtiger Schritt getan. Ob die Anwendungen in der Breite wirken, hängt von Schulung, digitaler Ausstattung und Akzeptanz ab.