Digitalisierung in der Pflege: TI-Pflicht seit 1. Juli 2025 – Chancen und Hausaufgaben für Einrichtungen

16.09.2025 · Redaktion Pflegeverband

Kern der Nachricht: Seit dem 1. Juli 2025 gilt die TI-Pflicht für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Anbieter häuslicher Krankenpflege. Der Anschluss an den sicheren Gesundheitsdatenraum eröffnet neue digitale Workflows (KIM, ePA-Zugriffe, eVerordnungen) – zugleich zeigen sich Anlaufprobleme und Investitionsbedarf. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bleiben ein Schwerpunkt der Politik, der praktische Rollout verläuft jedoch schrittweise.

Was die TI konkret bringt

  • Sichere Kommunikation (KIM): Ärztliche Briefe, Pflegeberichte und Verordnungen können rechts- und datensicher übermittelt werden.
  • Einblicke in die ePA: Mit Einwilligung der Versicherten stehen Medikationspläne, Arztbriefe, Befunde digital bereit – relevante Infos am Point of Care.
  • Elektronische Verordnungen (eVO): Stufenweise möglich für HKP/AKI; papierarme Prozesse sparen Wegezeit und Medienbrüche.

DiPA – Status und Perspektive

DiPA sollen Pflegebedürftige und Angehörige mit digitalen Trainings, Alltags- und Kommunikationshilfen unterstützen. Das Antragsportal beim BfArM ist aktiv; Refinanzierung und praktische Nutzung werden politisch weiter justiert. Pilotregionen testen parallel neue E‑Rezept‑Verfahren für digitale Anwendungen.

To‑do für Einrichtungen

  1. Basis schaffen: TI‑Konnektor, KIM‑Adresse, ePA‑zugriffsbereite Prozesse; Schulungen für Teams.
  2. Datenschutz & Governance: Rollen- und Rechtekonzepte, Einwilligungsmanagement, Notfallprozesse.
  3. Use‑Cases priorisieren: Medikationsabstimmung, Entlassmanagement, Chroniker-Programme – dort beginnen, wo Effekte unmittelbar sind.

Fazit: Die TI ist kein Selbstzweck. Wer sie konsequent mit klaren Anwendungsfällen verknüpft, reduziert Rückfragen, Doppelarbeit und Fehlerquoten – und schafft Zeit für direkte Pflege.

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