Kern der Nachricht: Der Bundestag hat beschlossen, die Gemeindepflege (bekannt als „Gemeindeschwester“ oder „Community Health Nurse“) ab 2026 in die Regelversorgung zu überführen. Nach erfolgreichen Modellprojekten in 12 Bundesländern wird die aufsuchende Beratung und Koordination dauerhaft Teil der Pflegeversicherung.
Leistungen im Überblick
- Aufsuchende Beratung zu Pflege, Prävention, Wohnumfeld und Hilfsmitteln.
- Koordination zwischen Hausärzten, Therapeuten, Pflegediensten und Angehörigen.
- Früherkennung von Risiken wie Vereinsamung, Mangelernährung oder Sturzgefahren.
Finanzierung: Die Kosten werden zwischen Pflegekassen und Kommunen geteilt. Pro Kommune ist mindestens eine Vollzeitstelle vorgesehen; ländliche Regionen erhalten Zuschläge.
Bedeutung: Für Pflegebedürftige bedeutet das kurze Wege, weniger Bürokratie und schnelle Hilfe vor Ort. Für Pflegedienste entstehen neue Schnittstellen – sowohl Chance als auch Koordinationsaufwand.
Ausblick: Ab Frühjahr 2026 können erste Stellen ausgeschrieben werden. Die Bundesländer legen Verteilungspläne bis Ende 2025 vor.