Pflegebeitrag 2025: 3,6 % Grundsatz – was Beschäftigte, Rentnerinnen und Arbeitgeber jetzt wissen müssen

18.09.2025 · Redaktion Pflegeverband

Kern der Nachricht: Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 3,6 %. Er wird grundsätzlich paritätisch finanziert – mit Besonderheiten in Sachsen – und nach Kinderzahl differenziert. Kinderlose tragen einen Zuschlag, Familien mit mehreren Kindern erhalten Abschläge.

So staffeln sich die Sätze (Auszug)

  • Mit 1 Kind: 3,6 %
  • Kinderlos: 4,2 % (inkl. Zuschlag)
  • Mehr-Kind-Familien: 3,35 % (2 Kinder), 3,10 % (3 Kinder), 2,85 % (4 Kinder), 2,60 % (≥5 Kinder)

Für die korrekte Einstufung ist die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu melden. Ab Juli 2025 wird ein automatisiertes Datenabrufverfahren etabliert, um Arbeitgeber und Pflegekassen zu entlasten.

Was bedeutet das für den Geldbeutel?

  • Beschäftigte: Arbeitnehmeranteil halbiert den Satz (Beispiel mit 1 Kind: 1,8 %).
  • Rentnerinnen und Rentner: Beiträge werden auf die Bruttorente erhoben; Sonderregeln können temporär gelten (z. B. Umstellungsmonate).
  • Arbeitgeber: Planen höhere Lohnnebenkosten je nach Belegschaftsstruktur ein; Nachweisprozesse für Kinderzahl effizient aufsetzen.

Checkliste für Personalabteilungen

  1. Informationsschreiben an Mitarbeitende mit Erhebungsbogen für Kinderzahl.
  2. Prozesse für den digitalen Datenabruf ab 07/2025 vorbereiten.
  3. Besonderheit Sachsen (abweichende Parität) berücksichtigen.

Fazit: Der Beitragssatz ist kein Selbstzweck, sondern zentraler Hebel zur Stabilisierung der Pflege. Die Kinderdifferenzierung setzt Rechtsprechung um und entlastet Familien – organisatorisch erfordert das im Jahr 2025/26 jedoch Aufmerksamkeit.

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