Neue Pflegeberufebeteiligungsverordnung: Mehr Mitsprache der Pflege auf Bundesebene

12.09.2025 · Redaktion Pflegeverband.net

Die Pflegeberufebeteiligungsverordnung (Referentenentwurf vom 12. September) soll verbindlich festlegen, wie maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe bei Regelsetzung, Gremien und Verfahren auf Bundesebene beteiligt werden. Damit reagiert das BMG auf die seit Jahren geforderte stärkere Einbindung der Profession Pflege in Richtlinien, Verordnungen und Programme. Ziel ist eine verlässliche, transparente Beteiligung, die Expertise systematisch einbindet – nicht nur ad hoc.

Praxisrelevant ist, wie Kriterien für „Maßgeblichkeit“ definiert werden, wie Fristen für Stellungnahmen aussehen und wie die Pflege in Querschnittsthemen (Digitalisierung, Personal, Qualitätsindikatoren) mitwirkt. Richtig umgesetzt, kann die Verordnung Entscheidungen beschleunigen und die Umsetzbarkeit erhöhen. Entscheidend wird, dass Beteiligung nicht zur Formalie verkommt, sondern messbar Wirkung entfaltet.

Wie läuft es weiter? Nach Ressortabstimmung und Verbändeanhörung könnte das Kabinett die Verordnung beschließen. Wir verfolgen, welche Organisationen gelistet werden und wie das Verfahren im Detail ausgestaltet ist.

Quellen: BMG: Verordnungsseite, Referentenentwurf Dokumentation.

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