Pflegekräfte aus dem Ausland: Neues Anerkennungsgesetz 2025 vereinfacht Verfahren

23.09.2025 · Redaktion Pflegeverband

Kern der Nachricht: Ab Herbst 2025 gilt das neue Anerkennungsgesetz für Gesundheits- und Pflegeberufe. Ziel ist, die Integration ausländischer Fachkräfte zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Verfahren, die bislang bis zu 18 Monate dauerten, sollen künftig in maximal sechs Monaten abgeschlossen sein.

Wichtige Eckpunkte

  • Zentrale Anerkennungsstellen pro Bundesland mit digitalem Antragsportal.
  • Digitale Nachweise: Zeugnisse, Praxisnachweise und Sprachzertifikate können digital hochgeladen und verifiziert werden.
  • Übergangsmodelle: Teilanerkennung mit begleitender Nachqualifizierung direkt in Einrichtungen.

Bundesgesundheits- und Arbeitsministerium rechnen mit jährlich 20.000 zusätzlichen Anträgen, vor allem aus Südostasien, Osteuropa und Lateinamerika. Durch Kooperationen mit Partnerstaaten sollen Sprachkurse, Hospitationen und Berufsanerkennung besser verzahnt werden.

Praxisrelevant: Einrichtungen können Pflegekräfte früher einsetzen, sofern eine Teilanerkennung vorliegt. Das erhöht Flexibilität, setzt aber gute Einarbeitung und Sprachförderung voraus.

Fazit: Das Gesetz adressiert den Fachkräftemangel, ersetzt aber nicht bessere Arbeitsbedingungen. Ohne faire Verträge, Integration und verlässliche Betreuung riskieren wir weiter hohe Abwanderung.

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