Pflegeleistungen 2025 um 4,5 % erhöht: Das bedeutet es für Pflegegeld, Sachleistungen und Kurzzeitpflege

20.09.2025 · Redaktion Pflegeverband

Kern der Nachricht: Seit dem 1. Januar 2025 sind die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung dynamisiert und um 4,5 % gestiegen – inklusive Pflegegeld, ambulante Sachleistungen sowie Leistungen bei stationärer Pflege. Ziel ist die spürbare Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Familien.

Was genau gestiegen ist

  • Pflegegeld: Für Pflegegrade 2–5 stehen höhere Pauschalen für häusliche, selbst organisierte Pflege zur Verfügung.
  • Ambulante Sachleistungen: Budgets für Pflegedienste wurden entsprechend angehoben.
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Jahresbudgets wurden ebenfalls um 4,5 % angehoben.

Beispiel: Pflegegeld 2025 (Auszug)

PflegegradPflegegeld 2024Pflegegeld 2025
PG 2332 €347 €
PG 3573 €599 €
PG 4765 €800 €
PG 5947 €990 €

Hinweis: Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür u. a. den Entlastungsbetrag; auch dieser wurde angepasst.

Was das praktisch bedeutet

  • Mehr Spielraum zu Hause: Familien können Pflegezeiten, Alltagsbegleitung und Entlastungstage besser finanzieren.
  • Kombinierbar: Pflegegeld lässt sich mit anteiligen Sachleistungen kombinieren (Kombinationsleistung) – wichtig für flexible Entlastung.
  • Nachweise nicht vergessen: Regelmäßige Beratungseinsätze sichern den Anspruch und die Qualität der häuslichen Pflege.

Tipps für Angehörige

  • Anspruch jährlich gegenprüfen (Pflegegrad, Bedarf, Budgets) und ggf. Höherstufung beantragen.
  • Entlastungsbetrag gezielt für stundenweise Betreuung, haushaltsnahe Dienste oder Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
  • Belege sammeln und Budgets mit einem einfachen Haushaltsplaner tracken.

Fazit: Die 4,5 % federn Preissteigerungen nicht komplett ab, lindern aber spürbar den finanziellen Druck. Wer Leistungen klug kombiniert, holt mehr Versorgungsqualität aus dem Budget.

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