Kern der Nachricht: Seit dem 1. Januar 2025 sind die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung dynamisiert und um 4,5 % gestiegen – inklusive Pflegegeld, ambulante Sachleistungen sowie Leistungen bei stationärer Pflege. Ziel ist die spürbare Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Familien.
Was genau gestiegen ist
- Pflegegeld: Für Pflegegrade 2–5 stehen höhere Pauschalen für häusliche, selbst organisierte Pflege zur Verfügung.
- Ambulante Sachleistungen: Budgets für Pflegedienste wurden entsprechend angehoben.
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Jahresbudgets wurden ebenfalls um 4,5 % angehoben.
Beispiel: Pflegegeld 2025 (Auszug)
Pflegegrad | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld 2025 |
---|---|---|
PG 2 | 332 € | 347 € |
PG 3 | 573 € | 599 € |
PG 4 | 765 € | 800 € |
PG 5 | 947 € | 990 € |
Hinweis: Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür u. a. den Entlastungsbetrag; auch dieser wurde angepasst.
Was das praktisch bedeutet
- Mehr Spielraum zu Hause: Familien können Pflegezeiten, Alltagsbegleitung und Entlastungstage besser finanzieren.
- Kombinierbar: Pflegegeld lässt sich mit anteiligen Sachleistungen kombinieren (Kombinationsleistung) – wichtig für flexible Entlastung.
- Nachweise nicht vergessen: Regelmäßige Beratungseinsätze sichern den Anspruch und die Qualität der häuslichen Pflege.
Tipps für Angehörige
- Anspruch jährlich gegenprüfen (Pflegegrad, Bedarf, Budgets) und ggf. Höherstufung beantragen.
- Entlastungsbetrag gezielt für stundenweise Betreuung, haushaltsnahe Dienste oder Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
- Belege sammeln und Budgets mit einem einfachen Haushaltsplaner tracken.
Fazit: Die 4,5 % federn Preissteigerungen nicht komplett ab, lindern aber spürbar den finanziellen Druck. Wer Leistungen klug kombiniert, holt mehr Versorgungsqualität aus dem Budget.