Im öffentlichen Dienst wurde ein Gehaltsplus von insgesamt 5,8 % in zwei Schritten vereinbart: +3,0 % (mindestens 110 € monatlich) seit dem 1. April 2025 und +2,8 % ab dem 1. Mai 2026. Für viele Pflegekräfte im TVöD wirkt die Steigerung sofort in den Tabellenentgelten; zugleich wurden die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit spürbar angehoben. Das verbessert insbesondere Dienste, die rund um die Uhr laufen – also den Kernbereich der stationären Versorgung.
Für die Praxis bedeutet das: je nach Entgeltgruppe und Stufe steigen Bruttoentgelte messbar, während die Zulagen die Dienstbelastung besser abbilden. Wir empfehlen, die neue Stufe, die individuelle Entgeltgruppe (P‑Tabelle) und die persönlichen Zulagen zu prüfen. Achtung: Kommunale Häuser (VKA) und einzelne Sonderbereiche können abweichende Details haben. Wir verlinken zu amtlichen Übersichten, sobald die kompletten, aktualisierten Tabellen verfügbar sind und hinterlegen Rechenbeispiele im Ratgeber.
Fazit: Das Paket ist kein Wundermittel gegen Personalmangel, aber ein realer Schritt zur Attraktivität. Für Teams mit hoher Nacht- und Wechselschichtquote fällt der Effekt über die Zulagen zusätzlich ins Gewicht.
Quellen: BMI – TVöD 2025: +3,0 % & +2,8 %, Pressebericht vom 18.09., Übersicht TVöD 2025.