Pflegegrad 1: Was bedeutet das?
Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene kommen in vielen Lebensbereichen noch alleine zurecht, benötigen jedoch punktuelle Unterstützung, Anleitung oder Struktur im Alltag. Auch wenn dieser Pflegegrad der niedrigste ist, bestehen konkrete Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse.
Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 zu?
Im Gegensatz zu höheren Pflegegraden gibt es kein monatliches Pflegegeld und keine klassischen Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst. Der Fokus liegt auf Entlastung, Prävention und Unterstützung im Alltag.
1. Entlastungsbetrag (131 € monatlich)
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise für folgende Leistungen genutzt werden:
- Unterstützung im Haushalt
- Betreuungsangebote
- Alltagsbegleitung
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnungsnachweis mit der Pflegekasse abgerechnet.
2. Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu 40 € monatlich erstattet. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme können ebenfalls beantragt werden.
3. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Zuschuss 4.180 €)
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Dazu zählen beispielsweise der Einbau bodengleicher Duschen, Türverbreiterungen oder ein Treppenlift. Ziel ist es, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.
4. Beratung und Pflegekurse
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung sowie auf Pflegekurse für Angehörige. Diese vermitteln praktisches Wissen für den Alltag und können auch digital stattfinden.
5. Wohngruppenzuschlag
Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschlag erhalten.
Welche Leistungen gibt es nicht?
Bei Pflegegrad 1 bestehen keine Ansprüche auf Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege. Diese Leistungen greifen erst ab Pflegegrad 2.
Wie beantrage ich Pflegegrad 1?
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Nach Antragseingang erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bewertet werden sechs Module, darunter Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und Alltagsgestaltung. Auf Grundlage eines Punktesystems wird der Pflegegrad festgelegt.
Was tun bei Ablehnung?
Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet oder wird kein Pflegegrad anerkannt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Eine strukturierte Begründung mit konkreten Beispielen aus dem Alltag erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Fazit
Pflegegrad 1 bietet keine direkten Geldleistungen, jedoch wichtige Unterstützungsangebote zur Stabilisierung des Alltags. Besonders der Entlastungsbetrag sowie der Zuschuss von 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können erhebliche Entlastung schaffen. Wer seine Ansprüche kennt und konsequent nutzt, kann die Selbstständigkeit deutlich länger erhalten.