Pflegegrad 2: Was steht mir zu? Leistungen, Geld & Anträge (2026)

23.02.2026 · Redaktion

Pflegegrad 2: Was bedeutet das?

Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Im Alltag sind Unterstützung, Anleitung oder teilweise Übernahme von Tätigkeiten regelmäßig nötig, zum Beispiel bei Körperpflege, Anziehen, Essen, Mobilität oder der Alltagsorganisation. Anders als bei Pflegegrad 1 greifen hier die „klassischen“ Kernleistungen der Pflegeversicherung: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) – je nachdem, wie die Versorgung organisiert wird.

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 2 zu?

Bei Pflegegrad 2 können Sie Leistungen kombinieren: Pflege zu Hause durch Angehörige (Pflegegeld), durch einen Pflegedienst (Sachleistung) oder als Mischform (Kombinationsleistung). Zusätzlich gibt es Entlastung, Beratung, Hilfsmittel und Zuschüsse für Anpassungen der Wohnung.

1. Pflegegeld (monatlich, bei Pflege durch Angehörige)

Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege überwiegend privat organisiert wird, etwa durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Die Zahlung erfolgt monatlich. Das Pflegegeld ist flexibel einsetzbar, z. B. als Anerkennung für die Pflegeperson oder zur Finanzierung ergänzender Unterstützung.

2. Pflegesachleistungen (monatlich, ambulanter Pflegedienst)

Pflegesachleistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst Pflege und Hilfe im Haushalt übernimmt. Abgerechnet wird direkt zwischen Dienst und Pflegekasse bis zur jeweiligen Monatsobergrenze. Pflegesachleistungen können auch teilweise genutzt werden, wenn ein Teil der Versorgung privat erfolgt.

3. Kombinationsleistung (Pflegegeld + Pflegesachleistung)

Viele Haushalte wählen eine Mischform: Ein Pflegedienst übernimmt bestimmte Aufgaben (z. B. Körperpflege morgens), der Rest wird privat abgedeckt. Dann erhalten Sie anteilig Pflegegeld, abhängig davon, wie viel Sachleistung tatsächlich ausgeschöpft wird.

4. Entlastungsbetrag (131 € monatlich)

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu. Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, zum Beispiel:

  • Alltagsbegleitung (Einkaufen, Termine, Spaziergänge)
  • Haushaltshilfen über anerkannte Anbieter
  • Betreuungsangebote (stundenweise Betreuung)
  • Tages- oder Nachtpflege (anteilig, je nach Abrechnung)

Die Abrechnung erfolgt in der Regel über Rechnungen; nicht genutzte Beträge können innerhalb gesetzlicher Fristen übertragen werden.

5. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 40 € monatlich)

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet die Pflegekasse bis zu 40 € monatlich, z. B. Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Ziel ist Hygiene, Infektionsschutz und Entlastung der pflegenden Personen.

6. Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Hausnotruf, Pflegebett)

Technische Hilfsmittel können beantragt werden, wenn sie die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Häufige Beispiele sind Hausnotrufsysteme, Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Transferhilfen. Je nach Hilfsmittel gelten Zuzahlungsregeln.

7. Verhinderungspflege

Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt (Urlaub, Krankheit, eigene Termine), kann eine Ersatzpflege über Verhinderungspflege organisiert werden. Das kann durch einen Pflegedienst, Bekannte oder andere Angehörige erfolgen. Wichtig ist, rechtzeitig zu planen und die Abrechnung mit der Pflegekasse sauber zu dokumentieren.

8. Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Sie dient der Stabilisierung und Entlastung, wenn Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.

9. Tages- und Nachtpflege

Tagespflege (tagsüber) oder Nachtpflege (nachts) kann genutzt werden, wenn zu Hause nicht rund um die Uhr Betreuung gewährleistet ist. Diese Leistungen ergänzen die häusliche Pflege und können Angehörige deutlich entlasten.

10. Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung (4.180 €)

Wenn Anpassungen die Pflege erleichtern oder Selbstständigkeit ermöglichen, kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme zuschießen. Beispiele:

  • Badumbau (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmende Maßnahmen)
  • Türverbreiterungen, Rampen, Schwellenabbau
  • Treppenlift oder andere Mobilitätshilfen im Haus

Wichtig: Vor Beginn der Maßnahme Genehmigung einholen und Kostenvoranschläge einreichen.

11. Pflegeberatung & Beratungseinsatz

Bei Pflegegrad 2 gibt es Anspruch auf Pflegeberatung. Zusätzlich können Beratungseinsätze sinnvoll oder verpflichtend sein (abhängig davon, ob Pflegegeld bezogen wird). Ziel ist, die Pflegequalität zu sichern, Überlastung zu vermeiden und passende Hilfen zu organisieren.

12. Pflegekurse für Angehörige

Pflegekurse vermitteln praktische Fähigkeiten (z. B. rückenschonendes Heben, Transfer, Hygiene, Umgang mit Demenz). Sie sind kostenlos und werden häufig auch online angeboten.

Wie beantrage ich Pflegegrad 2?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Danach erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bewertet wird nach Modulen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten, krankheitsbedingte Anforderungen, Alltagsgestaltung). Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Für Pflegegrad 2 ist eine entsprechende Punkte-Spanne erforderlich.

Tipps für die Begutachtung: So erhöhen Sie die Treffsicherheit

  • Pflegetagebuch führen: Mindestens 7–14 Tage mit Zeiten, Tätigkeiten, Hilfeumfang und Risiken.
  • Realität zeigen: Keine „guten Tage“ inszenieren; was schwerfällt, soll sichtbar werden.
  • Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Diagnosen, Medikamente, Sturzereignisse, Therapien.
  • Angehörige dabei: Eine vertraute Person kann ergänzen und Missverständnisse verhindern.

Widerspruch: Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Wenn der Bescheid nicht passt, kann in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Sinnvoll ist ein kurzer fristwahrender Widerspruch („Begründung folgt“), während Sie die Argumentation mit Alltagssituationen und Nachweisen aufbauen. Struktur, konkrete Beispiele und sauber nummerierte Anlagen erhöhen die Erfolgsaussichten.

Fazit

Pflegegrad 2 ist der Punkt, an dem die Pflegeversicherung spürbar greift: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen ermöglichen echte Versorgung zu Hause, ergänzt durch Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und wichtige Auszeiten wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege. Besonders relevant ist außerdem der Zuschuss von 4.180 € für Wohnumfeldverbesserungen, wenn Barrieren den Alltag unnötig schwer machen.

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