Pflegegrad 4: Was bedeutet das?
Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene benötigen umfassende Unterstützung im Alltag, häufig mehrmals täglich und in mehreren Lebensbereichen. Die Pflege betrifft meist Mobilität, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung gleichermaßen.
Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 4 zu?
Mit Pflegegrad 4 steigen die Leistungsbeträge deutlich an. Ziel ist es, eine intensive Versorgung im häuslichen Umfeld oder – falls notwendig – stationär sicherzustellen.
1. Pflegegeld (monatlich)
Wird die Pflege überwiegend durch Angehörige oder private Pflegepersonen übernommen, besteht Anspruch auf ein erhöhtes monatliches Pflegegeld. Es dient der finanziellen Anerkennung und Unterstützung der häuslichen Pflege.
2. Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)
Für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst steht ein deutlich höheres monatliches Budget zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
3. Kombinationsleistung
Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Wird das Sachleistungsbudget nicht vollständig ausgeschöpft, erfolgt eine anteilige Auszahlung von Pflegegeld.
4. Entlastungsbetrag (131 € monatlich)
Zusätzlich steht der zweckgebundene Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Verfügung. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, etwa für Haushaltshilfe, Betreuung oder anteilige Finanzierung von Tagespflege.
5. Verhinderungspflege
Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, kann Ersatzpflege organisiert werden. Dafür stellt die Pflegekasse ein jährliches Budget bereit, das unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden kann.
6. Kurzzeitpflege
Bei vorübergehender stationärer Unterbringung – beispielsweise nach Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen – übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten im Rahmen der Kurzzeitpflege.
7. Tages- und Nachtpflege
Teilstationäre Pflegeangebote können ergänzend zur häuslichen Pflege genutzt werden. Diese Leistungen stehen zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zur Verfügung.
8. Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu 40 € monatlich erstattet. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme können ebenfalls beantragt werden.
9. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Zuschuss 4.180 €)
Für bauliche Anpassungen im Wohnraum gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Dazu zählen beispielsweise Badumbauten, Türverbreiterungen oder der Einbau eines Treppenlifts. Ziel ist die Erleichterung der Pflege und der Erhalt der Selbstständigkeit.
10. Vollstationäre Pflege
Ist die Versorgung zu Hause dauerhaft nicht mehr möglich, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Die Höhe des Eigenanteils hängt von Einrichtung und Aufenthaltsdauer ab.
Begutachtung bei Pflegegrad 4
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst anhand eines Punktesystems. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten, krankheitsbedingte Anforderungen sowie soziale Teilhabe. Eine umfassende Dokumentation des Pflegealltags ist empfehlenswert.
Widerspruch bei abweichender Einschätzung
Entspricht die Einstufung nicht dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Eine strukturierte Begründung mit konkreten Beispielen und ärztlichen Nachweisen erhöht die Erfolgsaussichten.
Fazit
Pflegegrad 4 ermöglicht eine intensive finanzielle und organisatorische Unterstützung für Menschen mit sehr hohem Pflegebedarf. Durch die Kombination verschiedener Leistungsarten kann die Versorgung individuell angepasst werden. Besonders relevant ist zudem der Zuschuss von 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn bauliche Anpassungen erforderlich sind.